Regierung und Politik in Syrien
Syrien bezeichnet sich selber als Republik und hat sein exekutives, legislatives und gerichtbares Amt in der Regierung. Das ausführende Amt besteht aus einem Präsidenten, zwei Vize-Präsidenten, einem Premierminister und einem Kabinett. Das Legislaturamt wird durch einen Volksrat, der von den meisten außenstehenden Ländern als Diktatur bezeichnet wird. Das Gericht besteht aus dem Obersten Gericht, dem Hohen Gerichtshof und die Gerichte in den entsprechenden Gouvernements. Das islamische Gesetz gilt für alle und wird auch so angewandt und basiert meistenteils auf alten Überlieferungen. Es gibt drei verschiedene Gerichtsbarkeiten in Syrien: die Gerichte der ersten Instanz, das Appellationsgericht und das Hohe Gericht, das Verfassungsgericht.
1971 hat Syrien die syrische Verfassung angenommen, was der heutigen Baath Partei als führende Partei ihre Mehrheit gab. Die Verfassung erlaubt es, dass ein Präsident sieben Jahre an der Macht bleiben kann, sofern er vom Volk gewählt wurde. Der Präsident muss ein Moslem sein, doch der Islam gilt nicht als Staatsreligion. Der Präsident hat das Recht, Minister zu ernennen und den Ausnahmestatus oder Krieg zu erklären.
Der Ausnahmezustand wurde bereits 1963 ausgerufen und gilt eigentlich auch heute noch, was viele der unter der Regierung zugesicherten Protektionen auflöst. Die Regierung rief diesen Status aus, als sich das Land für den Konflikt mit Israel vorbereitete.
Die Baath Partei gehört zum nationalen Parteienbündnis Progressive Nationale Front, die den größten Teil der Regierung kontrolliert. Sie hat die meisten der 250 Sitze inne. Zu ihr gehören die folgenden Parteien: Baath-Partei. Arabische Sozialistische Partei, Arabische Sozialistische Einheitsbewegung, Arabische Sozialistische Union, Syrische Kommunistische Partei, Syrische Sozialistische Nationalpartei und vier weitere.

